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Startseite Zukunftsplan Altona Die Koordinierungsgruppe
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Nach Beschluss der Bezirksversammlung soll der Masterplan mit umfassender Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden.
Zur Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens hat der Hauptausschuss eine Koordinierungsgruppe einberufen, die am 10.09.2009 zum ersten Mal zusammen traf und regelmäßige Sitzungen öffentlich abhält. |
Arbeitsgrundlagen |
Als Vorgabe setzte der Hauptausschuß folgende Eckpunkte:
Als Aufgabe soll die Gruppe
"den Beteiligungsprozess ab[zu]stimmen und steuernd [zu] begleiten. Es werden keine inhaltlichen Diskussionen geführt."
Zur Arbeitsweise wurden 3 Punkte festgelegt:
"- Die Koordinierungsgruppe besteht aus 15 Mitgliedern - Entscheidungen werden mit einer Stimmenmehrheit von mindestens neun Stimmen getroffen - Die Koordinierungsgruppe wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzenden"
Die 15 stimmberechtigten Gruppenmitglieder wurden vom Hauptausschuss direkt einberufen.
Die Zusammensetzung sieht wie folgt aus :
- jeweils 1 Vertreter/in der Bezirksfraktionen CDU/ SPD/ GAL/ Linke/ FDP - 2 Vertreter/innen des Bezirksamtes (Planungsamt bzw. Stadtteilentwicklung) - jeweils 1 entsandter Vertreter der Sanierungsbeiräte Altona-Altstadt S 5 sowie Sternschanze - 5 weitere Vertreter/innen aus Institutionen und Initiativen: Lebendiges Altona e.V., Gymnasium Allee, Bürgertreff/Stadtteilforum Altona-Nord, Initiative Historische Mitte Altona, Initiative "Kein GrünEntzug in Altona" - sowie 1 Anwohnerin ohne Zugehörigkeit zu einer Organisation
Die Kriterien zur Auswahl der nicht beruflich oder parteipolitisch involvierten Mitglieder ist nicht öffentlich bekannt.
Modifikationen:
- Die Gruppe verzichtete darauf, eine/n Vorsitzende/n zu wählen. Die Funktionen Einladung/ Protokollführung obliegen der Verwaltung, die Moderation sollte intern wechselnd, jeweils aus dem Kreise, übernommen werden. Für etwaige Sprecheraufgaben oder Außenvertretung sollte fallweise entschieden werden. - die Gruppe beschloss, ihre Sitzungen öffentlich abzuhalten - im Zuge der ersten Sitzungen beschloss die Gruppe, dass jedes Mitglied eine Vertretungsperson benennt, auf die das Stimmrecht übertragen werden kann
Diese Änderungen bzw. Ergänzungen des Arbeitsrahmens wurden vom zuständigen Hauptausschuss akzeptiert. |
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Spielregeln |
In der Anfangsphase einigte sich die Koordinierungsgruppe für ihre Auseinandersetzungen auf folgende Spielregeln:
- Pünktlichkeit - wir sind pünktlich mit dem Beginn und dem Ende von Sitzungen und Pausen - Die für die Tagesordnung vorgesehene Zeit wird eingehalten - Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, werden nicht bearbeitet, soweit dies nicht am Anfang der Sitzung mit einer festen Zeitvorgabe festgelegt wird - Wir fassen uns kurz - halten keine Monologe - Wir lassen einander ausreden und nehmen Bezug auf die Beiträge anderer - Wir sprechen nicht übereinander sondern miteinander - Wir sind offen und konstruktiv - Jeder darf alles sagen, ohne persönliche Konsequenzen befürchten zu müssen - Handys werden ausgestellt |
Rolle und Aufgaben der Koordinierungsgruppe |
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Spielräume, Befugnisse und Restriktionen |
Die Reichweite gefasster Beschlüsse oder ihre Verbindlichkeit ist nicht formal fixiert. Hierzu gab es mehrere mündliche Äußerungen:
- mehrfach erklärten Parteienvertreter, dass sie sich an die Beschlüsse und Ergebnisse gebunden fühlen (dies bezog sich auf die Koordinierungsgruppe selbst, zum Teil auch das spätere öffentliche Beteiligungsverfahren) - sollten mit einfacher Mehrheit haushaltsrelevante Beschlüsse gefällt werden (die also finanzielle Auswirkungen über den Etat des Beteiligungsverfahrens hinaus nach sich zögen), würde dies der Hauptausschuss voraussichtlich nicht mittragen - bestehende rechtliche oder auch planungsrechtliche Sachverhalte, Verfahren oder Zuständigkeiten können durch Beschlüsse nicht geändert werden. Beispielsweise liegt die Planungshoheit für das Bahngelände nicht im Bezirk, sondern bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, und kann demnach von hier aus nicht direkt gesteuert werden - Finanzen: der Spielraum zur Finanzierung des Beteiligungsverfahrens ist nicht exakt bekannt. Summen im Bereich 150.000 bis 200.000 € wurden genannt, außerdem stellte das Planungsamt noch Anträge auf Finanzierung ergänzender Maßnahmen
Anmerkung: Aus der Konstruktion der Gruppe ist klar, dass sie formalrechtlich nicht Bestandteil des parlamentarischen Systems ist. Sie hat beratenden ("konsultativen") Charakter, ihre Beschlüsse sind Empfehlungen ohne Rechtskraft. Die Verbindlichkeit hängt daher maßgeblich davon ab, wie ernsthaft die Parteien erzielte Ergebnisse übernehmen und diese mit Beschlüssen (in der Regel: Hauptausschuss bzw. Bezirksversammlung Altona) bestätigen. In der Praxis wird und muss sich erweisen, wie sich die Selbstverpflichtung bewährt. |
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