Reichweite und Bindungswirkungen
Als Erstes ist wichtig zu wissen: Wie ein Masterplan aussieht und welchen Einfluss er auf Politik und Planung ganz genau haben wird, kann allgemein niemand sagen. Das liegt einfach daran, dass es sich nicht um ein rechtlich normiertes Planverfahren handelt, das in Gesetzen und Vorschriften präzise definiert ist (wie andere, zum Beispiel Bebauungspläne).
Somit zählt ein Masterplan zu der Gruppe der sogenannten "informellen Planungen". Zu ihnen gehören im Bereich der Stadtplanung beispielsweise Stadtentwicklungspläne oder städtebauliche Rahmenpläne.
Ein Masterplan ist demnach ein freiwilliges, politisch gewolltes Instrument und entfaltet alleine keine rechtliche Außenwirkung. Niemand kann daraus Rechtsansprüche ableiten oder gegen seine Ziele klagen. Erst wenn Aussagen aus einem Masterplan in eine folgende verbindliche Planung eingearbeitet werden, entsteht die gewöhnliche Rechtssituation. Übrigens: Eine erfolgte Beteiligung an einem Masterplan kann nicht gesetzlich vorgeschriebene Erörterungen wie zu einem Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren o.a. ersetzen. Es ist daher durchaus möglich, dass in der Konkretisierung von Planungen nicht nur gegen, sondern auch durch Beteiligung Abweichungen zum Masterplan entstehen.
Bis hierhin erscheint das Instrument der Entwicklungsplanung sehr stumpf. Aber es sind auch positive Merkmale zu nennen:
Ein politisch verabschiedeter Entwicklungsplan kann und soll eine "interne Bindungswirkung" auf die Verwaltung nach sich ziehen. Auch dieser Begriff ist dehnbar. Im Prinzip bedeutet er aber, dass überall dort, wo die Verwaltung Ermessensspielräume bei der Genehmigung von Vorhaben hat und über Freiräume bei der Orientierung ihrer Arbeit verfügt, sich auf den Entwicklungsplan zu beziehen hat. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es um Einsatz öffentlicher Gelder geht (sofern denn welche zur Verfügung stehen).
Ein Entwicklungsplan ist anpassungsfähiger: Er ist im Maßstab frei, dass heißt kann einerseits sehr grobe Ziele benennen, zu einzelnen Flächen andererseits detailliertere Aussagen treffen und damit inhaltliche Prioritäten setzen. Bebauungspläne sind sehr langlebig und aufwändig zu ändern. Einen Masterplan kann eine Kommune aber zum Beispiel regelmäßig fortschreiben und damit aktuelle Entwicklungen aufnehmen - und auch frei daran beteiligen.
Ein Entwicklungsplan kann übergreifende Zielaussagen besser verankern. Allgemeine Ziele - zum Beispiel die Ausrichtung eines Gebietes besonders auf die Bedürfnisse von älteren und behinderten Menschen - sind mit Setzungen eines konventionellen Bauleitplanes kaum zu transportieren. Mit Geschossflächen oder Baugrenzen ist die Steuerung bestimmter (Be-)Nutzungen wenig zu erreichen. Zumindest für den Fall aber, dass Fördergelder in Sicht sind, lassen sich diesenach Vorgaben eines Masterplans gezielt einsetzen.
Entwicklungspläne können Ziele transparenter machen. Ihre Darstellungsform ist frei, sie können also im guten Fall leicht nachvollziehbar veröffentlicht werden. Versuchen Sie einmal, als ungeübter Bürger herauszulesen, auf was die Zeichen und der Text eines Bebauungsplanes "abzielt"! Was dagegen leichter verständlich ist, kann auch öffentlich zu mehr Klarheit darüber beitragen, in welche Richtung ein Gebiet entwickelt werden soll.
THESE: Ein Masterplan ist stärker als Bauleitplanung einem Prozess unterworfen, der öffentlichen Einfluss über gesetzliche Verfahren hinaus ermöglicht. Er ist flexibler, für Zieldiskussionen besser geeignet und kann kontinuierlich fortentwickelt werden. Er ist damit im positiven wie negativen Sinne offener für "Konjunkturen" aller Art. Als Garant für konkrete Planungen oder Einzelmaßnahmen sollte man ihn aber nicht überschätzen.
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Das Vorhaben eines Masterplans ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL Altona 2008 erstmals verbindlich festgehalten.
Der Masterplan soll demnach dazu dienen "- der Verwaltung ein Instrument an die Hand zu geben, die Neu- und Weiterentwicklung der traditionellen Altonaer Kernbereiche einheitlich und aufeinander abgestimmt zukunftssicher zu befördern und - den Grundeigentümern aufzuzeigen, welche Investitions- und Planungsvorhaben in den jeweiligen Arealen vorrangig zu realisieren sind."
Politische Grundlage für das nun anstehende Verfahren um den Masterplan ist der Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 23.04.2009. Dort heißt es: "[...] Dabei werden innerhalb der Grenzen dieses Planes besonders, aber nicht ausschließlich, folgende Ziele • Behutsame und nachhaltige Verdichtung bestehender Wohnquartiere sowie Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität • Schaffung neuer zukunftsorientierter Stadtquartiere für das Wohnen und Arbeiten incl. der infrastrukturellen Angebote (von Kinderbetreuung bis Seniorenversorgung) • Sicherung und Schaffung quartiersadäquater Gewerbeflächen • Qualifizierung des Netzes an Freiräumen, Plätzen und Wegeverbindungen (Nutzung und Gestalt) • Herausbildung des bestehenden Altonaer Grünzugs und Weiterentwicklung in seiner Qualität als Altonaer Stadtpark verfolgt." |