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Zukunft der Demokratie oder Spielwiese?

Nach normativem Demokratieverständnis liegt es auf der Hand, Kinder und Jugendliche beteiligen, mitreden, -gestalten, gar mit entscheiden lassen und somit künftigen Wahlbürgern frühzeitig demokratische Lernerfahrungen zu ermöglichen. Ihre Beteiligung soll gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegen steuern, wie mangelndem Interesse am Gemeinwesen, Politikverdrossenheit und fehlendem Bewusstsein gegenüber den Rechten zukünftiger Generationen (1).

Entscheidungsträger gewinnen Einblicke in Interessenlagen von Kindern, diese erhalten wiederum Möglichkeiten, sich auf ihre Art mitzuteilen. Beteiligung kann als politische Bildung fungieren und den Nachwuchs motivieren, Verantwortung zu übernehmen, mitzuarbeiten und sich für seinen Lebensraum zu interessieren. (2)

Unter Fachleuten herrscht Einigkeit darüber, die Jugend an politischen Prozessen zu beteiligen. Entwicklungspsychologen haben keine Einwände, Kinder ab ca. 6-7 Jahren als ernst zu nehmende Partner in Entscheidungen einzubeziehen, die sie betreffen (3). Für Reformpädagogen leitet sich Partizipation aus ihrer humanistischen Grundhaltung ab und stellt einen „Entwurf für ein soziales System, das auf Autonomie und Solidarität beruht“ dar (4).

Rechtsgrundlagen: Ansprüche und Papiertiger?

Forderungen nach Mitsprache der Jugend sind auf vielen Politikebenen formuliert. Laut der UN-Kinderkonvention (Artikel 12) soll die Meinung von Kindern ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend berücksichtigt werden (5). Die Agenda 21 vertritt international, Jugendliche „auf allen für sie relevanten Ebenen aktiv an den Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen (6).
Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB § 3, Absatz 1) sieht für Bürger ohne Altersangaben frühzeitige Information über Ziele und Zwecke räumlicher Planungen vor und schreibt Gelegenheit zur Erörterung vor. Viele Gemeindeordnungen gestatten den Gemeinderäten, bei öffentlichen Sitzungen Einwohner zu Wort kommen, Fragen stellen oder Vorschläge formulieren zu lassen.
Nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind die Jüngeren entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der Jugendhilfe zu beteiligen (§8). Jugendarbeit soll sie zur gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen (§11) sowie ihre Kritik- und Entscheidungsfähigkeit fördern (§14) (7).

Die Forderungen bleiben aber meist appellativ und stellen bis auf die Ausnahme des KJHG keine subjektiven Rechtsansprüche mit Pflichtcharakter dar. So lautet in der Praxis die Antwort auf die Frage „Welcher Paragraph ist anwendbar?“: „... meistens leider keiner“ (8).

Beteteiligungspraxis

Die schwache Rechtslage tut einer regen Beteiligungskultur wenig Abbruch. Aus 290 Praxisbeispielen entwickelte das Deutsche Jugendinstitut e. V. sechs Kategorien von Kinderbeteiligung:

Typologie von Beteiligungsmodellen

Repräsentative Formen  sind Gremien aus gewählten Vertretern oder Delegierten wie Jugendgemeinderäte, Jugendstadträte, Kinderparlamente. 
Offene Formen  schaffen Interessierten freien Zugang zu spontaner Teilnahme. Nach diesem Prinzip funktionieren Kinder- und Jugendforen, Jungbürgerversammlungen, Kinderkonferenzen und Jugendhearings. 
Projektorientierte Formen  arbeiten oft mit kreativen Methoden und sind zeitlich sowie thematisch begrenzt. Viele Planungen und Gestaltungen von Spiel- und Freizeitflächen Schulhöfen gehören hierzu. 
Vertretung in Erwachsenengremien  Z. B. in Stadtteilarbeitskreisen, bei Runden Tischen oder in Bürgerinitiativen wirken Kinder mit, manchmal sogar mit Stimmrechten.  
Beteiligung in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit  meint Partizipation z. B. in Form von Selbstbestimmungsgremien innerhalb von Jugendtreffs oder Jugendhäusern. Sie reicht damit nicht in den kommunalpolitischen Raum hinein.  
PolitikerInnenkontakte  gehen meist auf Angebote von Politikern zurück. Bei Schulbesuchen oder in Sprechstunden können Kids ihre Anliegen direkt vortragen. 


Quelle: vgl. Bruner et al. 1999, S. 28f; eigene Darstellung

An Erfahrungswerten zur Beteiligung von Kindern mangelt es nicht (9). Das Potenzial von Kinderfreundlichkeit und Beteiligungskultur wird aber selten als Standortfaktor verstanden und stellt meistens nur einen „konzeptionslosen Spontaninterventionsbereich“ dar (10).

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(1) vgl. Netzwerk für örtliche und regionale Familienpolitik 1999
(2) vgl. Schwarz, Scheeres Sandra 2001, S. 7
(3) vgl. Keutz et al. 2000, S. 28
(4) vgl. Konzeption „Freie Schulen Kinderwelt Hamburg“, Februar 2007, S. 7f, zit. nach Spitzar Mai 2008, S. 45

(5) vgl. Kinderbuero Karlsruhe 12.11.2006
(6) wannseeFORUM
(7) vgl. Kinderbuero Karlsruhe 12.11.2006
(8) vgl. Berger 2002

(9) Informative Überblicke über Hintergründe und Beispiele zur Beteiligungspraxis mit Kindern und Jugendlichen sind u. a. unter www.kinderpolitik.de und www.gelingende-beteiligung.de zu finden
(10) vgl. Stange o.J., s. Bildschirmseite 2
 
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