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Netzbürger auf Draht

Der Einsatz moderner Technologien wie Internet, E-Mail und Datenvernetzung stellt kein inhaltliches Beteiligungsfeld dar, bietet aber neue Möglichkeiten, Informationen auszutauschen und Diskussionen zu führen.
„E-Partizipation“ ist ein Baustein unter dem Dach des „E-Government“, dem Verwalten und Regieren mit Hilfe elektronisch gestützter Verfahren. Es überspannt drei Dimensionen:

Dimensionen von E-Government

- Quelle: Wikipedia, die freien Enzyklopädie; ergänzte Darstellung des Verfassers


Unter „E-Administration“ laufen Bestrebungen, Verwaltungshandeln z. B. mit Online-Informationen oder -formularen zu beschleunigen oder zu vereinfachen sowie die behördenübergreifende Kommunikation zu verbessern. Reformen in Richtung „Virtueller Rathäuser“ und „Online-Behördengänge“ gelten als Errungenschaften einer bürgernahen Verwaltung.

Bei „E-Demokratie“ werden Bürger mittels neuer Medien beteiligt. So lassen sich Wahlvorgänge und Stimmabgabe elektronisch abwickeln (E-Voting).

Als „E-Partizipation“ gelten alle darüber hinaus gehenden Informations-, Konsultations- und Rückkopplungsangebote, die Bürgern Zugang zu Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ermöglichen. (1)

Das Internet erleichtert aber auch Engagement jenseits von staatlichen kommunalen Beteiligungsangeboten oder Zugang zu Massenmedien. Über Webforen, Online-Chats und E-Mail-Kampagnen sind Initiativen „von unten“ in der Lage, sich zu vernetzen und politischen Einfluss auszuüben („E-Activism“oder „E-Protest“). (2)



Noch besteht eine Schieflage zwischen E-Administration und E-Demokratie: Die deutsche Debatte hat sich bislang stark auf Verwaltungsmodernisierung fokussiert. (3)
Verwaltungspraktiker befassen sich mit technischen Modernisierungsfragen ihrer Tätigkeiten, während getrennt davon Wissenschaftler und Visionäre darüber debattieren, wie Demokratie mittels netzgestützter Verfahren zu erweitern wäre (4). Inzwischen werden Instrumente entwickelt, mit denen Verwaltungen neben ihrer Arbeitseffizienz auch bürgerschaftliche Partizipation stärken. Im sog. „Balanced E-Government“ werden Verfahren nicht nur einfach digital aufbereitet, sondern wirken auf eine neue Verwaltungs- und Entscheidungskultur hin. (5)

Neue elektronische Plattformen bieten die Chance, ungenutzte demokratische Potenziale zu erschließen. Sie öffnen Bürgern erweiterte Möglichkeiten des Eingriffs, der Reaktion, der Steuerung und der Auswahl von Informationen und Entscheidungen, könnten der Bürgerschaft gar ein „kontrollierendes, basisdemokratisches Gegengewicht“ verleihen. (6)

Anwendungsgebiete

E-Partizipation kann sowohl in gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren wie auch informellen, also freiwilligen Verfahren zum Einsatz kommen.
In der Raumplanung z. B. müssen gesetzliche Rahmenvorgaben (Fristen, Form von Informationen) eingehalten werden.
Informelle Verfahren zielen dagegen nicht direkt auf den Akt der Entscheidung, sondern auf den Prozess der Meinungsbildung ab. Hier bedeutet E-Partizipation Austausch zwischen Regierung und Bürgern, in den sich Bürger freiwillig einbringen, die Entscheidung selbst aber bei den Gewählten verbleibt.

Hauptbühnen praktizierter E-Partizpation sind die Kommunen – eben dort, wo das Interesse an Mitwirkung und Sachkompetenz der Netz-Bürger am stärksten ausgeprägt ist. (7)
Typische Beispiele für E-Partizipationsangebote sind:

Mitsprachemöglichkeit bei Bauvorhaben auf der Webseite einer Kommune (8)

Diskussionen über kommunale Haushalte (sog. "Bürgerhaushalte") (9)

Internetgestützte Befragungen z. B. zu Planungsvorhaben, Wohnzufriedenheit etc. (10)

Online-Diskussion über Leitbilder oder als Anregung für Konzepte, Projekte o. ä. (11)

Diskussionsforen und Befragungen auf Parteien- und Abgeordneten-Homepages (12)



Spezifische Bedingungen und Anforderungen

Solange noch viele Menschen keinen Internetzugang haben, werden elektronische Beteiligungsinstrumente mit „klassischen“ Formen wie Versammlungen und konventionellen Informationswegen verknüpft. Bei einer derartigen „Multi-Channel-Strategie“ werden analoge und virtuelle Maßnahmen geeignet kombiniert und damit z. B. jüngere Menschen stärker angesprochen. (13)

Erst barrierefreie Gestaltung von Webseiten ermöglicht auch körperlich oder geistig eingeschränkten Menschen Teilnahme. Die Umsetzung gesetzlicher Pflichten hierzu ist im Gange. (14)

Wo über Datenleitungen Informationen ausgetauscht, gesammelt und ausgewertet werden, ist Datensicherheit Voraussetzung für die Akzeptanz von E-Government. Deutsche Internetnutzer sind hier äußerst skeptisch, obwohl sie es generell begrüßen, Verwaltungsdinge elektronisch abzuwickeln zu können. (15)

Voraussetzungen für den Erfolg internetgestützter Beteiligung sind unten abgebildet:

Erfolgsbedingungen f internetgestützte Beteiligung

- Quelle: Trénel et al. 2004, S. 153


Auf technischer Seite müssen Internetanschluss und geeignete Software vorhanden und leicht bedienbar sein.

Von einer kompetenten Moderation hängt stark ab, ob Interessierte zum Mitmachen angeregt werden und dabei bleiben. In jedem Fall muss E-Beteiligung beweisen, dass ihre Ergebnisse relevanten Einfluss auf Willensbildungsprozesse hat und nicht nur ein Online-Spiel bleibt. (16)

_______________

(1) vgl. Dopfer 2005, S. 102f
(2) vgl. Leggewie, Bieber 2001, S. 41f, s. a. www.protestnote.de; www.demokratie24.de, www.gopetition.com
(3) vgl. Initiative eParticipation 2005, S. 4
(4) vgl. Holtkamp 2002, S. 48
(5) vgl. Märker, Wehner 2007, S. 369f

(6) so zumindest die Hoffnung der Bertelsmann-Stiftung, vgl. Hart et al. 2004, S. 7f
(7) vgl. Holtkamp 2002, S. 48
(8) z. B. Internetgestützte Bürgeranhörung zum Neubaugebiet in Esslingen, vgl. Trénel et al. 2004, S. 142ff
(9) vgl. www.buergerhaushalt.nrw.de; www.buergerhaushalt-lichtenberg.de; www.hamburg-haushalt.de
(10) z. B. www.viernheim.buergerplanung.de, www.umfrage.schwerin.de
(11) z. B. die Internetdiskussion in Hamburg 2005 zum Thema "Familienfreundlicher Wohnort Hamburg", aus der ein Bürgerleitfaden erstellt wurde (siehe www.familienleben.hamburg.de)
(12) bis hin zur Perspektive „virtueller Parteizentralen“, vgl. Leggewie, Bieber 2001, S. 38f
(13) vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Forschung Oktober 2006, S. 32
(14) vgl. Bieler et al. 2007, S. 223f
(15) vgl. Bieler et al. 2007, S. 318

(16) vgl. Dowe 2007, S. 204  
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