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Dimensionen von Partizipation

Die wissenschaftliche Partizipationsforschung seit Anfang des 20. Jahrhunderts widmete sich zunächst vorwiegend der Wahlforschung. Erst gegen Ende der 1970er Jahre fanden auch unkonventionelle und nicht institutionalisierte Formen wie Sit-ins oder Boykotte als „Political Action“ Eingang in den Partizipationsbegriff (1). Die Studentenbewegung löste eine Welle an politischer Partizipation aus, die bis in die 1980er Jahre reichte (2).
Die Forschung passte sich den Entwicklungen an und definierte nun Aktionsformen wie Demonstrationen oder Bürgerinitiativen als „unkonventionelle“ Partizipation (3). Inzwischen werden die Formen noch in repräsentativ oder direkt (4) eingeteilt und weiter untergliedert in legal oder illegal sowie gewaltlos oder gewaltsam (5).
Die gesamte Auffächerung ist folgend abgebildet:

Dimensionen von Partizipation

- Quelle: vgl. Hoecker 2006, S. 11; Nohlen, Schultze 1995, S. 398; Godewerth-Pollmann 2007, S. 79; eigene Darstellung


Direkte Demokratie

Ohne Umwege mitentscheiden

Deutschen Staatsbürgern bieten sich Mitwirkungsmöglichkeiten nach zwei Prinzipien: entweder in Formen repräsentativer oder plesbizitärer Demokratie (6).

Als Sammelbegriff für plesbizitäre Formen gilt „Direkte Demokratie“ (7). Zu ihr zählen Mitentscheidungsrechte in den Formen:
- Volksbegehren und Volksentscheide auf staatlicher Ebene (Länder und Bund),
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Gemeinden und Landkreisen,
- Referenden (Abstimmungen über Gesetzesgegenstände), und im weiteren Sinne auch
- die Direktwahl von Exekutivspitzen wie Bürgermeister oder Ministerpräsidenten. (8)

Direktdemokratische Formen stellen das weitest gehende Mittel im Sinne „echter“ Beteiligung dar: Auf einer Skala aller Partizipationsinstrumente von unverbindlichen Anregungen bis zu echten Entscheidungsrechten würden sie ganz oben stehen. (9)

Bürgerbegehren können sowohl als Korrekturbegehren (gegen einen Ratsbeschluss) oder als Initiativbegehren zugunsten eines eigenen Vorschlags angestrengt werden (10). Inhaltlich zielen sie vor allem auf Fragen der öffentlichen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen, gefolgt von Wirtschafts- und Verkehrsprojekten (11).
Direktdemokratische Beteiligung genießt große Zustimmung. Über zwei Drittel der Deutschen befürworten es, Bürger an wichtigen politischen Entscheidungen direkt zu beteiligen (12).

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(1) vgl. Kornelius, Roth 2004, S. 28f
(2) vgl. Abresch 1999, S. 4
(3) vgl. Holtmann 2000, S. 467. Ob angesichts der Verbreitung „unkonventioneller“ Beteiligungsformen wie z. B. durch osteuropäische Bürgerbewegungen seit den 80er Jahren die Unterscheidung von konventionell und unkonventionell noch sinnvoll ist, wird bezweifelt, s. a. Hoecker 2006, S. 10
(4) vgl. Nohlen, Schultze 1995, S. 398
(5) vgl. Hoecker 2006, S. 11
(6) vgl. von Alemann, Strünck 1999, S. 3
(7) vgl. Gebhardt 2000, S. 26. Das „direkt“ hier ist nicht identisch wie in vorstehender Tabelle verwendet
(8) vgl. von Arnim 2000, S. 9
(9) vgl. Paust 2000, S. 23
(10) vgl. Schiller 2000, S. 93
(11) vgl. Schiller 2000, S. 94
(12) vgl. Kornelius, Roth 2004, S. 88
 
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