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Funktionen von Beteiligung

In Beteiligungsverfahren können übergeordnete Ziele eingebettet sein, die nicht explizit formuliert sind und den konkreten Sachzusammenhang übersteigen. Als Hauptaspekte sind möglich:

Funktionen von Beteiligung

- Bürgerorientierte Funktionen -   - Staatsorientierte Funktionen -  
Rechtsschutz
(juristischer Aspekt)  
Informationsgewinn, Effizienzsteigerung
(ökonomischer Aspekt)  
Frühzeitige Beteiligung betroffener Bürger lässt Konflikte und mögliche Rechtsverletzungen in einem Stadium des Vorhabens erkennen, in dem Korrekturen noch leichter und kostengünstiger vorgenommen werden können. Damit steigt der reale Rechtsschutz.
Dies betrifft nur Vorhaben, die individuelle Rechtspositionen berührt. 
Auf Grundlage umfangreicher Informationen und formulierter Bedürfnisse kann kenntnisreicher und zielgerechter geplant und entwickelt werden. Reibungsverluste und Blockaden werden minimiert.
Gesellschaftliche Ressourcen, sprich: bürgerschaftliche Kompetenzen werden besser genutzt, mobilisiert, aktiviert, integriert. Die Ergebnisse sind höher abgesichert und nachhaltiger. 
Kontrolle, Transparenz
(demokratischer Aspekt, Bürgersicht) 
Legitimation
(demokratischer Aspekt, staatliche Sicht) 
Ausreichende Transparenz von Verwaltungshandeln beugt Interessenverflechtungen und Vollzugsdefiziten wirksam vor. Rolle und Arbeit der Verwaltung werden überschaubarer und verständlicher.  Beteiligung schafft staatlich/kommunalem Handeln neben den Wahlen eine zusätzliche demokratische Basis. Je mehr einvernehmliche Lösungen entwickelt und Konsens gesucht wird, desto stärker ist Planung legitimiert. Widerstände werden abgebaut, die Akzeptanz der Ergebnisse erhöht. 
Identifikation, Eigenverantwortung
(emanzipatorischer Aspekt) 
Integration
(gemeinwesenorientierter Aspekt) 
Erfolgreiches Mitgestalten und -entscheiden motiviert die Beteiligten, fördert Selbstbewusstsein und ermuntert zur Rolle des „Aktivbürgers“. Akteure erfahren Lernprozesse und Qualifizierung, Politikverdrossenheit wird abgebaut. Ergebnisse sind besser verankert und verstetigt.  Wo Einzelinteressen verhandelt und Konflikte gelöst werden, kann bewusster Ausgleich stattfinden. Gerechtigkeit und Solidarität mit Benachteiligten wird zum Thema: Härteausgleich für Schwächere, Minderheiten befähigen, Spaltung und Inselentwicklungen verhindern, soziale Gerechtigkeit konkretisieren. Verdrossenheit, Verhärtung und Radikalisierung von Positionen wird entgegengewirkt. 
Prozess- und Ergebnisoptimierung ->
(qualitativer Aspekt) 
<- Prozess- und Ergebnisoptimierung
(qualitativer Aspekt) 
Der Ergebnishorizont wird erweitert um neue Perspektiven, Ideen und Alternativen. Damit können Ergebnisqualität und Nachhaltigkeit gesteigert werden.  Der Ergebnishorizont wird erweitert um neue Perspektiven, Ideen und Alternativen. Damit können Ergebnisqualität und Nachhaltigkeit gesteigert werden. 


Quelle: vgl. Bischoff et al. 1996, S. 18; Pauli April 2007, S. 7; Pauli April 2007, S. 46; Reinert 2000, S. 12ff; Fisahn 2002, S. 209ff; eigene Darstellung

Die Funktionen können einzeln, kombiniert und mit verschiedenen Gewichtungen wirken. Sie gelten allgemein, also sinngemäß auch für „nichtstaatliche“ Prozesse wie z. B. von öffentlichen Institutionen oder Betrieben.

Was hier als Funktion aufgeführt ist, kann aus Sicht von Akteuren den konkreten oder ideellen Nutzen eines Beteiligungsverfahrens ausmachen.

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(1) vgl. Tilch, Arloth 2001, S. 889
(2) vgl. Fischer 2003, S. 25
(3) vgl. Scholz, Selle 1996, S. 393
(4) vgl. Fisahn 2002, S. 298f
 
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