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Partizipation – vom Kampfbegriff zur Zauberformel

Das spät lateinische „participatio“ bedeutet „teilhabend“. Die Begriffe „Partizipation“, „Politische Beteiligung“ und „Bürgerbeteiligung“ werden meist synonym benutzt.
Im Alltagsgebrauch umschreibt Partizipation, wenn Personen oder Gruppen an Entscheidungsprozessen oder Handlungsabläufen in übergeordneten Organisationen und Strukturen teilhaben (1).
In der Öffentlichkeit wird Partizipation im weiten Sinne als Beteiligung am politischen Leben verstanden. Sie beinhaltet Teilnahme an Wahlen oder Volksentscheiden ebenso wie Mitarbeit in Parteien, Verbänden, Bürgerinitiativen, im Schüler- und Elternrat, im Senioren- oder Ausländerbeirat der Gemeinde oder in anderen Organisationen (2). Eine allgemein akzeptierte Definition von Beteiligung in Wissenschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung existiert aber nicht (3).

Die Politikwissenschaft grenzt Partizipation von anderen Engagementbereichen ab. Demnach erfordert Partizipation freiwillige Aktivität, die darauf ausgerichtet ist, Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu beeinflussen. Diese politische Orientierung muss zudem bewusst bestehen und sich nicht etwa nur als Konsequenz des Handelns ergeben (4). Soziales Engagement stünde hiermit außerhalb der Definition.
In den Sozialwissenschaften dient Partizipation hingegen als Sammelbegriff für verschiedene Formen der Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung und Mitbestimmung, die in politischen wie in ökonomischen, sozialen oder kulturellen Bereichen stattfinden können (5).

Seit den 1970er Jahren hat sich Partizipation vom heiß diskutierten Kampfbegriff für eine demokratische Gegengesellschaft zum Alltagswort gemausert. So haben Elemente direkter Demokratie in Landesverfassungen und Gemeindeordnungen Einzug gehalten, in Unternehmen wird Mitarbeiterbeteiligung vom Management verlangt. (6)
Inzwischen wird Partizipation in Raumplanung, Jugend- oder Altenarbeit groß geschrieben und als Lösungsformel für aktuelle Probleme in Politik und Planung genannt – obwohl selten feststeht, was genau mit dem Sympathiebegriff gemeint ist (7).

Hinweis

Auf diesen Seiten ist der weite Partizipations-Begriff verwendet, der u. a. unter den Bezeichnungen Politische oder Soziale Beteiligung, Bürgerbeteiligung, Mitwirkung, Öffentlichkeitsbeteiligung kursiert. Er schließt aktives freiwilliges Handeln ein, das darauf abzielt, Entscheidungen des politischen Systems zu beeinflussen. Zusätzlich sind auch Tätigkeiten einbezogen, die Bürger freiwillig und aktiv innerhalb sozialer Organisationen leisten, ausgenommen passive Teilnahme oder bloße Mitgliedschaft.

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(1) vgl. F. A. Brockhaus GmbH 1998, S. 609
(2) vgl. Thurich 2006, S. 35
(3) vgl. Wickrath 1992, S. 10
(4) vgl. Kaase 1995, S. 521
(5) vgl. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge 2002, S. 688
(6) vgl. von Alemann 1999, S. 121f
(7) vgl. Kanther 1999, S. 4
 
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